Ein gutes Beispiel für die diesbezügliche Förderung und Unterstützung ist der Jugendtreffpunkt in Theiß, wo die Jugendlichen die Räumlichkeiten größtenteils in Eigenregie selbst renovieren wollen: Der Putz einer Mauer wird abgeklopft und neu angeworfen, Räume werden ausgemalt und die Fassade frisch gestrichen. Die Heizkörper werden falls notwendig ausgetauscht oder repariert. Ebenso werden Bodenunebenheiten ausgebessert. Am Dach werden die fehlenden Ziegel ersetzt oder repariert. Im Gartenbereich soll eine Plattform betoniert werden, die dann als Grillplatz zur Verfügung stehen wird. "Ein Ziel dieses Treffs ist es, den jungen Menschen sinnvolle Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man Zeit gemeinsam verbringen kann", so Wilfing.
NÖ Jugendgesetz
Mit einer Förderung von Jugendtreffs stets verbunden ist die Einhaltung des NÖ Jugendgesetzes, das mit seinen klaren und übersichtlichen Regelungen in Österreich Vorzeigecharakter hat. Als Förderungswerber kommen NÖ Jugendvereine aber auch rechtlich nicht organisierte Jugendgruppen (Höchstalter 25 Jahre) in Betracht. Für weitere Auskünfte steht das NÖ Jugendreferat unter 02742/9005-13264 zur Verfügung.